Wie viel Kapital brauchst du wirklich, um dein Unternehmen erfolgreich zu starten?
Dein kompletter Leitfaden für den KfW Investitionsplan
Eine der wichtigsten Grundlagen deiner Gründung ist ein sauber geplanter Investitionsbedarf. Erst wenn klar ist, welche Anschaffungen, Kostenblöcke und einmaligen Ausgaben auf dich zukommen, kannst du realistisch einschätzen, wie hoch dein Finanzierungsbedarf ist – und ob ein KfW‑Kredit für dich infrage kommt.
Damit du deinen Investitionsplan strukturiert und vollständig erstellen kannst, findest du nachfolgend eine Übersicht aller Positionen, die bei der Beantragung eines KfW‑Kredits berücksichtigt werden müssen. Von Grundstückskosten über Maschinen und Fahrzeuge bis hin zu Markterschließung und Beratungsleistungen: Jede dieser Kategorien spielt eine entscheidende Rolle für die Finanzierung deiner Gründung und hilft dir, deinen Kapitalbedarf präzise zu ermitteln.
Alle zu berücksichtigenden Einzelpositionen im Überblick
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- Grunderwerbskosten inkl. Nebenkosten (Grundstück, Gebäude)
- Gewerbliche Baukosten
- Maschinen, Geräte
- Einrichtungen, Büroausstattung
- Fahrzeuge
- Übernahme / Kauf von Unternehmensanteilen
- Einmalige Patent-, Lizenz-, Franchisegebühr
- Warenlager / Materiallager
- Markterschließungskosten
- Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
- Kosten für erste Messeteilnahmen
Welche Investitionen musst du im KfW‑Investitionsplan berücksichtigen?
Damit dein Investitionsplan vollständig ist und die KfW deinen Kapitalbedarf realistisch einschätzen kann, solltest du alle relevanten Kostenblöcke erfassen. Dazu gehören insbesondere:
Grunderwerbskosten inkl. Nebenkosten
Ausgaben für den Kauf von Grundstücken oder Gebäuden sowie alle damit verbundenen Nebenkosten wie Notar, Grundbuch oder Grunderwerbsteuer.
Gewerbliche Baukosten
Kosten für Umbauten, Neubauten oder bauliche Anpassungen, die für deinen Geschäftsbetrieb notwendig sind.
Maschinen und Geräte
Investitionen in technische Ausstattung, Produktionsmaschinen oder sonstige Geräte, die du für deine Leistungserbringung benötigst.
Einrichtungen und Büroausstattung
Möbel, IT‑Ausstattung, Software, Arbeitsplätze und alles, was dein Unternehmen funktional einrichtet.
Fahrzeuge
Firmenwagen, Transporter oder Spezialfahrzeuge, die für deinen Betrieb erforderlich sind.
Übernahme oder Kauf von Unternehmensanteilen
Kosten, die entstehen, wenn du ein bestehendes Unternehmen ganz oder teilweise übernimmst.
Einmalige Patent‑, Lizenz‑ oder Franchisegebühren
Gebühren für die Nutzung von Marken, Technologien, Konzepten oder geschützten Geschäftsmodellen.
Waren‑ oder Materiallager
Erstausstattung deines Lagers, also Rohstoffe, Handelswaren oder Materialien, die du für den Start benötigst.
Markterschließungskosten
Dazu zählen insbesondere:
Externe Beratungsdienstleistungen, die dir helfen, neue Märkte zu erschließen oder neue Produktionsmethoden einzuführen.
Kosten für erste Messeteilnahmen, um dein Angebot sichtbar zu machen und erste Kundenkontakte aufzubauen.
Warum ein vollständiger Investitionsplan so wichtig ist
Ein präziser Investitionsplan ist nicht nur für die KfW entscheidend – er hilft dir selbst, deine Gründung realistisch zu planen, Risiken zu minimieren und deinen Kapitalbedarf sauber zu kalkulieren. Je klarer deine Zahlen, desto besser deine Chancen auf eine erfolgreiche Finanzierung.
Viel Erfolg bei deiner Planung
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deinen Berechnungen, beim Ausfüllen des KfW‑Investitionsbogens – und natürlich, dass dir der KfW‑Kredit bewilligt wird.
Link zum KfW Investitionsplan: Investitionsplan(PDF, 960 KB, barrierefrei)
Keine Finanzberatung und keine Kreditvermittlung
Konzeptstarter.de bietet ausschließlich allgemeine Informationen und Orientierungshilfen für Existenzgründer. Es erfolgt keine individuelle Finanzberatung, keine Kreditvermittlung und keine Tätigkeit, die eine Erlaubnis nach § 34c oder § 34f Gewerbeordnung erfordert. Alle Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten – einschließlich KfW‑Programmen – stellen keine Empfehlung im rechtlichen Sinne dar und ersetzen keine Beratung durch Banken, Förderinstitute oder zugelassene Finanzberater.

